Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und dient der Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden. Inhalt und Berechnungsverfahren werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Die Ausstellung erfolgt entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs der letzten Jahre. Anhand von Kennwerten werden die Gebäude, ähnlich wie bei Elektrogeräten, in Energieeffizienzklassen A+ bis H eingeteilt. Verdeutlicht wird die Einteilung mit Hilfe einer Skala, in der die Energieeffizienz farblich von grün bis rot dargestellt wird.
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind nur Personen berechtigt, die durch Aus- und Weiterbildung entsprechend qualifiziert sind, z.B. Architekten, Bauingenieure und Handwerker.
Grundsätzlich sind Energieausweise zehn Jahre gültig. Nach größeren Änderungen der energetischen Eigenschaften muss ggf. schon früher ein neuer Energieausweis auf Basis des neuen Niveaus erstellt werden.