Sanierung bestehender Wohngebäude

Viele Altbauten entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an moderne Gebäude. Sie weisen eine schlechte Wärmedämmung auf und werden mit ineffizienten Heizungs­anlagen betrieben. Das sorgt für ungemütliche Wohnverhältnisse und einen hohen Energieverbrauch. Durch steigende Energiepreise und höhere Ansprüche an die Wohnqualität gewinnt die Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr an Bedeutung. Die energetische Sanierung bestehender Bauten sorgt für Verbesserungen und trägt einen großen Anteil zur "Energiewende" bei. Angesichts des Klimawandels und der steigenden Temperaturen im Sommer spielt auch der Überhitzungsschutz eine zunehmende Rolle in Deutschland. Wärmedämmung und konstruktive Maßnahmen am Gebäude können helfen, die Aufheizung der Innenräume zu reduzieren.
Neben einer aufwendigen und kostenintensiven Gesamtsanierung gibt es häufig die Möglichkeit, im Rahmen ohnehin anstehender Modernisierungs-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten, die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik mit verhältnismäßig geringem Mehraufwand energetisch zu optimieren.

Bandtacho Vergleichswerte Endenergiebedarf
© GEG 2023

Das bringt die energetische Sanierung:


Energieberatung


Zu Beginn einer Beratung steht eine gemeinsame Begehung des Objekts. Es wird untersucht, in welchem Zustand wichtige Außenbauteile und die Anlagentechnik sind und welche energetischen Eigenschaften sie aufweisen. Auf dieser Basis werden Sie bei der Entscheidung unterstützt, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes sinnvoll verbessern können.

Einzelfragen können im Rahmen einer Kurzberatung geklärt werden. Allerdings haben auch Einzel­maßnahmen Einfluss auf das Gesamt­gebäude, so dass sie nicht isoliert betrachtet werden sollten. Mehrere Maßnahmen sollten konstruktiv und zeitlich so aufeinander abgestimmt werden, dass unnötiger Mehraufwand vermieden wird. Auch gesetzliche Nachrüst­verpflichtungen müssen berücksichtigt werden.

Sind mittel- oder langfristig mehrere Maßnahmen geplant, lohnt es sich einen geförderten Individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen.


Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)


Der Individuelle Sanierungsfahrplan wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Als Ergebnis der Beratung erhalten Sie ein Sanierungskonzept, das auf die spezifischen Umstände des Gebäudes eingeht und an Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihr Budget angepasst ist. Ziel ist es, eine Grundlage für Modernisierungs­entscheidungen zu schaffen, die zur Verbesserung der Energie­effizienz des Gebäudes führen. Die strenge Richtlinie des BAFA regelt Qualität und Umfang der Beratung, die nur von zugelassenen unabhängigen Experten durchgeführt werden darf. Durch die Förderung der Energieberatung möchte die Bundesregierung ihre energie- und klimapolitischen Ziele unterstützen und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.

Inhalt und Ablauf

Im Rahmen eines Ortstermins wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes detailliert aufgenommen. Mit dem Beratungs­empfänger werden die individuellen Bedürfnisse und Ziele besprochen. Auf dieser Grundlage werden das Gesamtgebäude und die einzelnen Komponenten der Bauwerks­hülle und der Gebäudetechnik energetisch bewertet und Schwachstellen benannt. Der Energieberater erarbeitet Sanierungs­vorschläge mit Angaben zum möglichen Einsparpotential, zur Wirtschaftlichkeit und zu Förder­möglichkeiten. Zusammenfassend wird ein Konzept für ein Effizienzhaus entwickelt, entweder als Komplett­sanierung in einem Zug oder für eine schrittweise Sanierung, bei der die Einzel­maßnahmen bauphysikalisch und konstruktiv so aufeinander abgestimmt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden können. Die Ergebnisse werden grafisch aufbereitet und in zwei Dokumenten übersichtlich und leicht verständlich dargestellt.

Der Ergebnisbericht Mein Sanierungsfahrplan fasst auf wenigen Seiten alle wichtigen Informationen anschaulich zusammen. Der energetische Ausgangszustand des Gebäudes und das Niveau nach Durchführung der einzelnen Sanierungschritte werden farblich abgestuft dargestellt. So erhält man einen gut verständlichen Überblick über die anstehenden Sanierungen und die schrittweise Verbesserung der Energieeffizienz.

Der Ergänzungsbericht Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen enthält weiterführende Erläuterungen zu den einzelnen Sanierungsschritten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden genauer beschrieben und durch Hinweise zu Ausführung und den möglichen Effizienzgewinnen ergänzt. Die notwendigen Investitionen werden abgeschätzt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Schritt für Schritt zum sanierten Haus: Beispiel eines Individuellen Sanierungsfahrplans
© Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Welche Gebäude werden gefördert?

  • Gebäude in Deutschland,
  • Bauantrag vor mehr als 10 Jahren,
  • Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohngebäuden,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • Nießbrauchberechtigte,
  • Mieter und Pächter.

Förderhöhe

Das BAFA gibt einen Zuschuss bis zu 50 % des zuwendungs­fähigen Beratungs­honorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zwei­familien­häuser und 850 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.


BEG - Energieeffiziente Einzelmaßnahmen


Häufig ist die Komplettsanierung eines Gebäudes nicht möglich oder sinnvoll. Doch auch Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Bauteilen führen zu Komfortgewinn und Energieeinsparungen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach­flächen, Keller- und Geschoss­decken
  • Erneuerung der Fenster und Außen­türen
  • Optimierung bestehender Heizungs­anlagen
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlage
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Wie wird gefördert?

Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro. Zu den förderfähigen Investitions­kosten gehören neben den direkten Investitionen in die Energie­­einsparung auch alle notwendigen Nebenarbeiten, die zur Umsetzung notwendig sind (z. B. Dach abdecken und neu eindecken, Versetzen der Regenfallrohre, ...) sowie Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen.
Bei Umsetzung einer Sanierungs­maßnahme aus einem zuvor geförderten individuellen Sanierungs­­fahrplan (iSFP) erhöhen sich die förderfähigen Kosten und ab einem bestimmten Mindestinvestitionsvolumen wird ein zusätzlicher Förderbonus gewährt.

Fachplanung und Baubegleitung

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen und dient der Qualitätssicherung. Je nach Maßnahme und Gebäude sind unterschiedliche Leistungen sinnvoll und im Rahmen der Förderung verpflichtend. Die folgende Aufstellung ist nicht abschließend.

Expertenlogo
  • Erstellen eines energetischen Konzepts,
  • Beratung zu Umsetzung und Fördermitteln,
  • Beratung zur Auswahl der Materialien und Dämmstärken,
  • Energetische Berechnungen zu den Bauteilen (Dämmqualität, Feuchteschutz),
  • Lüftungskonzept, Luftdichtheitskonzept, Wärmebrückenkonzept,
  • Mitwirkung bei Ausschreibung und Angebotsauswertung ,
  • mindestens eine Baustellenbegehung (Sichtprüfung) zur Überprüfung der Übereinstimmung der ausgeführten Maßnahmen mit der Planung (eingesetzte Baustoffe bzw. Anlagenkomponenten, Reduzierung von Wärmebrücken und luftdichte Ausführung),
  • Prüfung der Nachweise und Unterlagen Dritter,
  • Unterstützung bei den Antrags­formalitäten und Bestätigung der programmgemäßen Durchführung nach Fertigstellung,
  • Dokumentation.

Im Rahmen von geförderten Einzelmaßnahmen wird auch die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten gefördert.


BEG - Heizungserneuerung


Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude - Heizungsförderung fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Einbau effizienter Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Zuschuss. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundförderung von 30 Prozent und verschiedenen Boni. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab er siebten Wohneinheit. Der Förderhöchstbetrag sinkt ab Februar 2027 halbjährlich kontinuierlich ab.

Vorbereitung und Planung

Damit die neue Heizungsanlage später effizient arbeitet, muss vor Austausch der alten Heizung eine gründliche Untersuchung des Bestands erfolgen. Durch eine raumweise Heizlast­berechnung und die Überprüfung und ggf. Austausch der vorhandenen Heizflächen wird die Anlage optimal an das Gebäude und die individuellen Bedürfnisse der Bewohner angepasst. Nach Einbau der neuen Heizungsanlage wird ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt, um eine gleichmäßige Verteilung der Wärme sicherzustellen.

Welche Anlagen werden gefördert?

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Gebäude- oder Wärmenetzanschluss


BEG - Förderung Sanierung zum Effizienzhaus


Mit dem Begriff Effizienzhaus bezeichnet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besonders energieeffiziente Gebäude, deren Standard über den gesetzlichen Anforderungen liegt. Um durch Sanierung das Niveau eines Effizienzhauses zu erreichen, sind bei einem Altbau umfangreiche Maßnahmen erforderlich, die meist die Dämmung der kompletten Gebäudehülle und die Erneuerung der Heizungsanlage umfassen. Auch der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einsatz von Photovoltaik sind häufig notwendig, um die ambitionierten Ziele zu erreichen.

Die Effizienzhausstufen

Maßgebend für das jeweilige Effizienz­hausniveau sind die Höhe der Transmissionswärmeverluste, d.h. der Wärmeverlust nach außen, und der Jahresprimärenergiebedarf, der vor allem durch den eingesetzten Energieträger und die Effizienz der Gebäudetechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung) beeinflusst wird.

In der Sanierung von Wohngebäuden werden folgende Effizienzhausstufen unterschieden:

  • Effizienzhaus Denkmal
  • Effizienzhaus 85
  • Effizienzhaus 70
  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 40

Die Kennzahl gibt an, wie ein Gebäude im Vergleich zu einem fest definierten Referenzgebäude einzustufen ist. Je niedriger die Zahl, desto besser das Gebäude.

Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird erreicht, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt wird. In der Förderung gilt das mittlerweile als Standard und muss zwingend erfüllt werden.

Für ein Effizienzhaus der Nachhaltigkeits-Klasse NH muss ein Nachhaltigkeitszertifakat ausgestellt werden, das die Übereinstimmung des Gebäudes mit den Anforderungen des "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" bestätigt. Es müssen vom Bund festgelegte Kriterien für ökologisches, ökonomisches und soziokulturelles Bauen erfüllt sein.

Ein Worst-Performing-Building (WPB) ist ein Gebäude, das zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands gehört. Es gehören alle Gebäude dazu, für die in einem gültigen Energieausweis die Energieeffizienzklasse H (>250 kWh/m²) ausgewiesen wurde. Auch Gebäude, die 1957 oder früher erbaut wurden und deren Außenwand bisher nicht energetisch saniert wurde, gelten als WPB.

Fachplanung und Baubegleitung

Für die Fachplanung, die Beantragung der Fördermittel und die Begleitung während der Umsetzung des Sanierungsvorhabens ist ein Energie-Effizienz-Experte aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) einzubinden.

Zollstock auf alten Plänen

Die Grundlage der Fachplanung bildet ein energetisches Gesamt­konzept für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagen­technik. Abgestimmt auf die individuellen Gegebenheiten und in Abstimmung mit dem Bauherrn werden darin Umfang und Qualität der Maßnahmen definiert. Im weiteren Verlauf wird eine Effizienzhaus­berechnung (energetische Bilanzierung) erstellt und im Hinblick auf die Effizienzhaus-Stufen optimiert. Wichtig sind auch Planungen zu Gebäude­luftdichtheit, zur Minimierung von Wärme­brücken sowie die Prüfung, ob eine mechanische Lüftung zur Sicherstellung des Feuchte­schutzes notwendig ist.

Baubegleitend wird die Einhaltung der geplanten energetischen Eigen­schaften kontrolliert und dokumentiert. Das betrifft insbesondere die eingebauten Anlagenkomponenten, den wärmeschutz­technischen Bauteil­aufbau sowie die Maßnahmen zur Wärmebrücken­minimierung und Luftdichtheit. Die Prüfung der handwerklich fachgerechten Ausführung oder eine bauleitende Überwachung gehören nicht zu den Aufgaben des Experten.

Nach Fertigstellung und Prüfung der Unterlagen (Rechnungen, Fachunternehmer­erklärung, Hersteller­nachweise, etc.) werden die förderfähigen Kosten zusammengestellt und die förderkonforme Umsetzung mit der „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) bescheinigt.

Förderung für ein Effizienzhaus

Die KfW unterstützt die umfassende energetische Sanierung bestehender Wohngebäude zu einem Effizienz­haus mit vergünstigten Darlehen und einem Tilgungs­zuschuss, dessen Höhe abhängig vom erreichten Effizienzhaus­niveau ist. Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus führen, inklusive Bauneben- und Wiederherstellungskosten.



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