Sanierung bestehender Wohngebäude

Viele Altbauten entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an moderne Gebäude. Sie weisen eine schlechte Wärmedämmung auf und werden mit ineffizienten Heizungs­anlagen betrieben. Das sorgt für ungemütliche Wohnverhältnisse und einen hohen Energieverbrauch. Durch steigende Energiepreise und höhere Ansprüche an die Wohnqualität gewinnt die Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr an Bedeutung. Die energetische Sanierung bestehender Bauten sorgt für Verbesserungen und trägt einen großen Anteil zur "Energiewende" bei. Neben einer aufwendigen und kostenintensiven Gesamtsanierung gibt es häufig die Möglichkeit, im Rahmen ohnehin anstehender Modernisierungs-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten, die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung) mit verhältnismäßig geringem Mehraufwand energetisch zu optimieren.

Bandtacho Vergleichswerte Endenergiebedarf
© GEG 2023

Das bringt die energetische Sanierung:


Energieberatung


Zu Beginn einer Beratung steht eine gemeinsame Begehung des Objekts. Es wird untersucht, in welchem Zustand wichtige Außenbauteile sind und welche Schwachstellen die Gebäudehülle aufweist. Auch Alter, Art und Effizienz der Haustechnik (Heizung, Warmwasser und ggf. Lüftung) werden aufgenommen. Auf dieser Basis werden Sie bei der Entscheidung unterstützt, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes sinnvoll verbessern können. Hierbei werden auch Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihr Budget berücksichtigt.

Einzelfragen können im Rahmen einer Kurzberatung geklärt werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass auch Einzel­maßnahmen Einfluss auf das Gesamt­gebäude haben. Mehrere Maßnahmen sollten konstruktiv und zeitlich so aufeinander abgestimmt werden, dass unnötiger Mehraufwand vermieden wird. Auch gesetzliche Nachrüst­verpflichtungen müssen berücksichtigt werden.

Sind mittel- oder langfristig mehrere Maßnahmen geplant, lohnt es sich in der Regel einen geförderten Individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen.


Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)


Der Individuelle Sanierungsfahrplan wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Ziel ist ein individuelles Sanierungskonzept, das als Grundlage für Modernisierungs­entscheidungen dient und zur Verbesserung der Energie­effizienz des Gebäudes führt. Die strenge Richtlinie des BAFA regelt Qualität und Umfang der Beratung, die nur von zugelassenen unabhängigen Experten durchgeführt werden darf. Durch die Förderung der Energieberatung möchte die Bundesregierung ihre energie- und klimapolitischen Ziele unterstützen und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.

Inhalt und Ablauf

Im Rahmen eines Ortstermins wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes detailliert aufgenommen. Mit dem Beratungs­empfänger werden die individuellen Bedürfnisse und Ziele besprochen. Auf dieser Grundlage werden das Gesamtgebäude und die einzelnen Komponenten der Bauwerks­hülle und der Gebäudetechnik energetisch bewertet und Schwachstellen benannt. Der Energieberater erarbeitet Sanierungs­vorschläge mit Angaben zum möglichen Einsparpotential, zur Wirtschaftlichkeit und zu Förder­möglichkeiten. Zusammenfassend wird ein Konzept für ein Effizienzhaus entwickelt, entweder als Komplett­sanierung in einem Zug oder für eine schrittweise Sanierung, bei der die Einzel­maßnahmen bauphysikalisch und konstruktiv so aufeinander abgestimmt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden können. Die Ergebnisse werden grafisch aufbereitet und in zwei Dokumenten übersichtlich und leicht verständlich dargestellt.

Der Ergebnisbericht Mein Sanierungsfahrplan fasst auf wenigen Seiten alle wichtigen Informationen anschaulich zusammen. Der energetische Ausgangszustand des Gebäudes und das Niveau nach Durchführung der einzelnen Sanierungschritte werden farblich abgestuft dargestellt. So erhält man einen gut verständlichen Überblick über die anstehenden Sanierungen und die schrittweise Verbesserung der Energieeffizienz.

Der Ergänzungsbericht Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen enthält weiterführende Erläuterungen zu den einzelnen Sanierungsschritten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden genauer beschrieben und Hinweise zu Ausführung und den jeweiligen Auswirkungen auf die Effizienz des Gebäudes gegeben. Die notwendigen Investitionen werden abgeschätzt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Schritt für Schritt zum sanierten Haus: Beispiel eines Individuellen Sanierungsfahrplans
© Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Welche Gebäude werden gefördert?

  • Gebäude in Deutschland,
  • Bauantrag vor mehr als 10 Jahren,
  • Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohngebäuden,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • Nießbrauchberechtigte,
  • Mieter und Pächter.

Förderhöhe

Das BAFA gibt einen Zuschuss bis zu 50 % des zuwendungs­fähigen Beratungs­honorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zwei­familien­häuser und 850 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.


BEG - Energieeffiziente Einzelmaßnahmen


Häufig ist die Komplettsanierung eines Gebäudes nicht möglich oder sinnvoll. Doch schon durch Einzel­maßnahmen können hohe Komfortgewinne und Energieeinsparungen erzielt werden. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzelne energetische Sanierungs­maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach­flächen, Keller- und Geschoss­decken
  • Erneuerung der Fenster und Außen­türen
  • Optimierung bestehender Heizungs­anlagen
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlage
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Wie wird gefördert?

Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben sind begrenzt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Bei Umsetzung einer Sanierungs­maßnahme aus einem zuvor geförderten individuellen Sanierungs­­fahrplan (iSFP) verdoppeln sich die förderfähigen Kosten und es gibt einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent. Zu den förderfähigen Investitions­kosten gehören neben den direkten Investitionen in die Energie­­einsparung auch alle notwendigen Nebenarbeiten, die zur Umsetzung notwendig sind (z. B. Dach abdecken und neu eindecken, Versetzen der Regenfallrohre, ...) sowie Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen.

Fachplanung und Baubegleitung

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen und dient der Qualitätssicherung. Je nach Maßnahme und Gebäude sind unterschiedliche Leistungen sinnvoll und notwendig. Die folgende Aufstellung ist nicht abschließend.

Expertenlogo
  • Erstellen eines energetischen Konzepts,
  • Beratung zu Umsetzung und Fördermitteln,
  • Beratung zur Auswahl der Materialien und Dämmstärken,
  • Energetische Berechnungen zu den Bauteilen (Dämmqualität, Feuchteschutz),
  • Lüftungskonzept, Luftdichtheitskonzept, Wärmebrückenkonzept,
  • Mitwirkung bei Ausschreibung und Angebotsauswertung ,
  • mindestens eine Baustellenbegehung (Sichtprüfung) zur Überprüfung der Übereinstimmung der ausgeführten Maßnahmen mit der Planung (eingesetzte Baustoffe bzw. Anlagenkomponenten, Reduzierung von Wärmebrücken und luftdichte Ausführung),
  • Prüfung der Nachweise und Unterlagen Dritter,
  • Unterstützung bei den Antrags­formalitäten und Bestätigung der programmgemäßen Durchführung nach Fertigstellung,
  • Dokumentation.

Im Rahmen von geförderten Maßnahmen ist auch die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten förderfähig.


BEG - Heizungserneuerung


Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude - Heizungsförderung fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien mit einem Zuschuss. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundförderung von 30 Prozent und verschiedenen Boni. Insgesamt kann der Zuschuss bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen.

Vorbereitung und Planung

Damit die neue Heizung später effizient arbeitet, muss vor Austausch der alten Heizung eine gründliche Untersuchung des Bestands erfolgen. Durch eine raumweise Heizlast­berechnung und die Überprüfung der Heizflächen kann die Anlage optimal an das Gebäude und die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Nach Einbau der neuen Heizung wird ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt, um eine gleichmäßige Verteilung der Wärme sicherzustellen.

Welche Anlagen werden gefördert?

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Gebäude- oder Wärmenetzanschluss


BEG - Förderung Sanierung zum Effizienzhaus


Mit dem Begriff Effizienzhaus bezeichnet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besonders energieeffiziente Gebäude, deren Standard über den gesetzlichen Anforderungen liegt. Um durch Sanierung das Niveau eines Effizienzhauses zu erreichen, sind bei einem Altbau umfangreiche Maßnahmen erforderlich, die häufig die Dämmung der kompletten Gebäudehülle und die Erneuerung der Heizungsanlage umfassen. Auch der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einsatz von Photovoltaik sind häufig notwendig.

Die Effizienzhausstufen

Maßgebend für das jeweilige Effizienz­hausniveau sind die Höhe der Transmissionswärmeverluste, d.h. der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle, und der Jahresprimärenergiebedarf, der vor allem durch den eingesetzten Energieträger und die Effizienz der Gebäudetechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung) beeinflusst wird.

In der Sanierung von Wohngebäuden werden folgende Effizienzhausstufen unterschieden:

  • Effizienzhaus Denkmal
  • Effizienzhaus 85
  • Effizienzhaus 70
  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 40

Die Kennzahl gibt an, wie ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) einzustufen ist. Je niedriger die Zahl, desto effizienter das Gebäude.

Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird erreicht, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt wird.

Ein Worst-Performing-Building (WPB) ist ein Gebäude, das zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands gehört. Es gehören alle Gebäude dazu, für die in einem gültigen Energieausweis die Energieeffizienzklasse H (>250 kWh/m²) ausgewiesen wurde. Auch Gebäude, die 1957 oder früher erbaut wurden und deren Außenwand bisher nicht energetisch saniert wurde, gelten als WPB.

Fachplanung und Baubegleitung

Für die Fachplanung, die Beantragung der Fördermittel und die Begleitung während der Umsetzung des Sanierungsvorhabens ist ein Energie-Effizienz-Experte aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) einzubinden.

Expertenlogo

Die Grundlage der Fachplanung bildet ein energetisches Gesamtkonzept für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik. Abgestimmt auf die individuellen Gegebenheiten und in Abstimmung mit dem Bauherrn werden darin Umfang und Qualität der Maßnahmen definiert. Im weiteren Verlauf wird eine Effizienzhausberechnung (energetische Bilanzierung) erstellt und im Hinblick auf die Effizienzhaus-Stufen optimiert. Wichtig sind auch Planungen zu Gebäudeluftdichtheit, zur Minimierung von Wärmebrücken sowie die Prüfung, ob eine mechanische Lüftung zur Sicherstellung des Feuchte­schutzes notwendig ist.

Baubegleitend wird die Einhaltung der geplanten energetischen Eigen­schaften kontrolliert und dokumentiert. Das betrifft insbesondere die eingebauten Anlagenkomponenten, den wärmeschutz­technischen Bauteil­aufbau sowie die Maßnahmen zur Wärmebrücken­minimierung und Luftdichtheit. Die Prüfung der handwerklich fachgerechten Ausführung oder eine bauleitende Überwachung gehören nicht zu den Aufgaben des Experten.

Nach Fertigstellung und Prüfung der Unterlagen (Rechnungen, Fachunternehmererklärung, Herstellernachweise, etc.) werden die förderfähigen Kosten zusammengestellt und die förderkonforme Umsetzung mit der „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) bescheinigt.

Förderung für ein Effizienzhaus

Die KfW unterstützt die umfassende energetische Sanierung bestehender Wohngebäude zu einem Effizienzhaus mit vergünstigten Darlehen und einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe abhängig vom erreichten Effizienzhausniveau ist. Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus führen, inklusive Bauneben- und Wiederherstellungskosten.



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