Für Neubauten sind im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat, energetische Mindeststandards definiert, die die Wärmeverluste und den Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung begrenzen sollen.
Wird ein Gebäude neu errichtet, muss der Bauherr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachweisen, dass die baurechtlichen Anforderungen des geltenden Gebäudemodernisierungsgesetzes eingehalten werden. Auf Grundlage der Planung wird berechnet, wieviel Energie für die Wärmeversorgung benötigt wird. Es muss nachgewiesen werden, dass der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf sowie die Wärmeverluste über die Außenflächen des Gebäudes bestimmte Referenzwerte nicht überschreiten.
Nach Fertigstellung wird ein Energiebedarfsausweis auf Basis der tatsächlichen Ausführung ausgestellt. Damit wird bescheinigt, dass das neue Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die ursprünglichen Berechnungen aus dem Bauantrag werden dafür überprüft und gegebenenfalls an eine veränderte Ausführung angepasst.
Im energetischen Gesamtkonzept wird der Effizienzstandard festgelegt und alle bautechnischen und bauphysikalischen Fragen geordnet. Ziel ist, den Energieverbrauch zu minimieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Das Energetische Konzept beschreibt das Zusammenspiel von gut gedämmter Gebäudehülle und einer effizienten Anlagentechnik und wird individuell auf das jeweilige Wohngebäude und die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt. Auch technische, gesetzliche und förderrechtliche Vorgaben werden berücksichtigt.
Die Gebäudehülle setzt sich aus allen Außenbauteilen wie Dach, Außenwand, Fenster, Bodenplatte etc. zusammen, die den beheizten Bereich nach außen, gegen Erdreich oder unbeheizte Räume abgrenzen. Die Bauteilaufbauten mit den Baustoffen, aus denen die einzelnen Schichten bestehen, werden festgelegt und Maßnahmen zur Minimierung unkontrollierter Wärmeverluste, zur Reduzierung von Wärmebrücken und zur Herstellung der Luftdichtheit beschrieben. Eine gut gedämmte Gebäudehülle sorgt im Winter für geringe Transmissionswärmeverluste und im Sommer für einen ausreichenden Überhitzungsschutz.
Das Anlagenkonzept für Wohngebäude definiert Energieerzeugung, -speicherung und -nutzung für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung. Es geht um maximale Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Minimierung der Betriebskosten.
Alle Bausteine des Energetischen Gesamtkonzepts greifen ineinander und werden bezüglich Energieeinsparung, Investitionskosten und mögliche Fördermittel aufeinander abgestimmt und optimiert.
Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das hinsichtlich Wärmedämmung und energetischer Anlagentechnik besonders hochwertig ist und dadurch im Vergleich zu anderen Gebäuden weniger Energie für den Betrieb von Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt. Maßgebend für die Effizienzstufe sind zwei Kriterien: Der Gesamtenergiebedarf (Primärenergiebedarf) und die wärmedämmenden Eigenschaften der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust).
Ein Effizienzhaus 55 benötigt im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude nur 55 Prozent des Primärenergiebedarfs. Das wird erreicht durch einen sehr guten Wärmeschutz, d.h. hochwertige Dämmung der Gebäudehülle, hochdämmende Fenster, eine luftdichte Bauweise und Wärmebrückenminimierung sowie eine moderne und effiziente Heiztechnik unter Nutzung erneuerbarer Energien.
Das Effizienzhaus 40 hat einen Primärenergiebedarf von max. 40% des Referenzgebäudes nach GModG. Um ein EH 40 zu erreichen sind ein deutlich überdurchschnittlicher Wärmeschutz und eine hocheffiziente Anlagentechnik erforderlich. Neben einer Heiztechnik mit erneuerbaren Energien sind auch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und in der Regel eine PV-Anlage notwendig.
Im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude“ wird die Errichtung neuer Wohngebäude mit sehr hoher Energieeffizienz mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert. Ziel des Programms ist es, den Bau von Gebäuden zu unterstützen, die einen hohen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Gefördert werden Gebäude mit dem Standard Effizienzhaus 40 und voraussichtlich bis Ende 2026 auch Effizienzhäuser 55.
Im Rahmen der Förderung für ein Effizienzhaus muss ein Energie-Effizienz-Experte für die energetische Fachplanung und Baubegleitung eingebunden werden. Damit wird sichergestellt, dass das Bauvorhaben den strengen Effizienzhaus-Standard erfüllt.
Leistungen, die meist Teil der Baubegleitung sind: