Je nach Gebäude und Zielsetzung werden Umfang und Inhalt der Energieberatung an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst.
Die Initialberatung gibt Grundinformationen zu möglichen Energiesparmaßnahmen. Im Rahmen eines Ortstermins erfolgt eine erste Einschätzung des energetischen Zustands und mögliche Sanierungsmaßnahmen, die bei Ihrem Gebäude sinnvoll sein können, werden besprochen. Konkrete Berechnungen und ein schriftlicher Bericht werden nicht erstellt.
Möchten Sie Informationen zur Sanierung und Förderung einzelner Bauteile erhalten, könne Sie diese im Rahmen einer Kurzberatung erhalten. Dabei sollten Sie allerdings bedenken, dass auch Einzelmaßnahmen Einfluss auf das Gesamtgebäude haben. Bauphysikalische Folgen müssen beachtet werden und mehrere Maßnahmen sollten konstruktiv und zeitlich so aufeinander abgestimmt werden, dass unnötiger Mehraufwand vermieden wird. Bei der Sanierung müssen gesetzliche Vorgaben erfüllt werden, tw. sind Nachrüstverpflichtungen zu berücksichtigen.
Sind mittel- oder langfristig mehrere Maßnahmen geplant, lohnt es sich, das gesamte Gebäude genauer zu untersuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird diese umfangreiche Energieberatung für Wohngebäude mit einem staatlichen Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.